AGB
1. Geltungsbereich
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(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Vivora Group GmbH (nachfolgend „Vivora“) und den Nutzerinnen und Nutzern der von Vivora bereitgestellten Apartments und Serviceleistungen.
(2) Abweichende Bedingungen der Nutzerinnen und Nutzer finden keine Anwendung, es sei denn, Vivora stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
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2. Unternehmensgegenstand und Leistungsbeschreibung
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(1) Vivora bietet ein modernes Wohnkonzept für Seniorinnen und Senioren an, das barrierefreie, hochwertig ausgestattete Apartments mit individuellen Serviceleistungen verbindet.
(2) Das Nutzungsverhältnis stellt kein Mietverhältnis im Sinne der §§ 535 ff. BGB dar, sondern eine zeitlich befristete Gebrauchsüberlassung mit integrierten Service- und Betreuungsleistungen.
(3) Bestandteil des Leistungsangebots sind insbesondere:
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die Bereitstellung eines vollständig ausgestatteten Apartments,
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regelmäßige Basisservices (z. B. Reinigung, Einkaufsservice, persönliche Betreuung),
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optionale Zusatzleistungen, die individuell vereinbart werden können (z. B. Kulturangebote, Physiotherapie, medizinische Betreuung durch Partnerunternehmen).
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3. Vertragsabschluss und Vertragsdauer
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(1) Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Nutzungsvertrages und dessen schriftliche Bestätigung durch Vivora zustande.
(2) Die Vertragsdauer richtet sich nach der im Vertrag vereinbarten Laufzeit. Verlängerungen sind auf Wunsch der Nutzerinnen und Nutzer in Abstimmung mit Vivora möglich.
(3) Eine kurzfristige Beendigung des Nutzungsverhältnisses ist in Ausnahmefällen nach individueller Absprache möglich, sofern berechtigte Gründe (z. B. Gesundheitszustand oder Umzug in eine Pflegeeinrichtung) vorliegen.
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4. Preise und Zahlungsbedingungen
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(1) Die monatliche Nutzungsgebühr richtet sich nach Größe und Ausstattung des Apartments.
(2) Zusätzlich fällt eine Servicepauschale an, die regelmäßig wiederkehrende Dienstleistungen wie Reinigung, Betreuung und Hausservice abdeckt.
(3) Zusatzleistungen, die über die vereinbarte Servicepauschale hinausgehen, werden gesondert berechnet.
(4) Alle Zahlungen sind monatlich im Voraus bis zum dritten Werktag eines Monats auf das angegebene Geschäftskonto von Vivora zu leisten.
(5) Im Falle eines Zahlungsverzugs ist Vivora berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.
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5. Nutzung der Apartments
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(1) Die Nutzung der Apartments ist ausschließlich zu Wohnzwecken im Rahmen des vereinbarten Vertrages gestattet.
(2) Die Apartments dürfen nur von den im Vertrag genannten Personen bewohnt werden. Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist ausgeschlossen.
(3) Die Nutzerinnen und Nutzer verpflichten sich, die Räumlichkeiten sowie die bereitgestellte Ausstattung pfleglich zu behandeln und Schäden unverzüglich an Vivora zu melden.
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6. Serviceleistungen
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(1) Vivora bietet unterschiedliche Servicemodule, die je nach Bedarf individuell angepasst werden können.
(2) Die Leistungen werden durch qualifiziertes Personal von Vivora oder durch sorgfältig ausgewählte Partnerunternehmen erbracht.
(3) Die Inanspruchnahme zusätzlicher oder erweiterter Leistungen kann jederzeit mit einer angemessenen Vorlaufzeit beantragt werden.
(4) Vivora behält sich vor, Leistungen in begründeten Fällen durch gleichwertige Alternativen zu ersetzen, sofern dies für die Nutzerinnen und Nutzer zumutbar ist.
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7. Rücktritt und Kündigung
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(1) Beide Parteien können den Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten Fristen in Textform kündigen.
(2) Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht insbesondere bei:
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wiederholtem, erheblichem Zahlungsverzug,
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nachhaltiger Verletzung der Hausordnung,
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gravierender Beeinträchtigung des Zusammenlebens,
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dauerhaftem Pflegebedarf, der eine andere Wohnform erfordert.
(3) Im Todesfall endet das Vertragsverhältnis mit Ablauf des Monats, in dem der Todesfall eintritt.
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8. Haftung
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(1) Vivora haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
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Für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Vivora, ihren gesetzlichen Vertreterinnen oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet Vivora unbeschränkt.
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Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
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Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(3) Vivora haftet nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, insbesondere durch externe Dienstleister, Kooperationspartner oder andere Nutzerinnen und Nutzer, es sei denn, Vivora hat diese Personen ausdrücklich zur Vertragserfüllung beauftragt.
(4) Vivora übernimmt keine Haftung für:
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Gesundheits-, Pflege- oder medizinische Folgen, die außerhalb der vereinbarten Leistungen entstehen,
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den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum der Nutzerinnen und Nutzer, sofern kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Vivora vorliegt,
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Störungen, die durch höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder technische Ausfälle außerhalb des Einflussbereichs von Vivora verursacht werden.
(5) Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
(6) Soweit die Haftung von Vivora ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreterinnen, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.
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9. Datenschutz
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(1) Vivora verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
(2) Zweck, Umfang und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, die unter www.vivoragroup.com/datenschutz abrufbar ist.
(3) Alle Mitarbeitenden und Partner sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
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10. Änderungen der AGB
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Vivora behält sich vor, diese AGB bei rechtlichen, organisatorischen oder betrieblichen Änderungen anzupassen. Nutzerinnen und Nutzer werden rechtzeitig in Textform informiert. Änderungen gelten als anerkannt, wenn ihnen nicht innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung widersprochen wird.
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11. Schlussbestimmungen
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(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist Berlin.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
